1. GELTUNGSBEREICH
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die von Julia Schiller angebotenen Pilateskurse und Präventionskurse sowie für den Erwerb und die Nutzung von 10er-Karten. Für zertifizierte Präventionskurse gelten zusätzlich die unter „Präventionskurse nach § 20 SGB V“ aufgeführten besonderen Bedingungen. Mit der Anmeldung zu einem Kurs werden die jeweils geltenden Teilnahmebedingungen Bestandteil der Vereinbarung.
2. ANMELDUNG UND TEILNAHME
Die Teilnahme an meinen Kursen erfolgt nach vorheriger Anmeldung und im Rahmen der verfügbaren Plätze. Die Anmeldung kann über die auf der Website angegebenen Kontaktmöglichkeiten erfolgen.
Eine Anmeldung ist verbindlich, sobald sie von mir bestätigt wurde.
Bei Präventionskursen bezieht sich die Anmeldung auf den gesamten ausgeschriebenen Kurszeitraum mit den dazugegörigen Kursterminen.
3. PREISE UND ZAHLUNG
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. des Kaufs angegebenen Preise.
Bei Einzelstunden ist die Kursgebühr spätestens zum jeweiligen Kurstermin fällg. Beim Kauf einer 10er-Karte ist der Gesamtbetrag der Karte fällig.
Bei Präventionskursen gilt die für den gesamten Kurs ausgeschriebene Kursgebühr. Die Kursgebühr ist unabhängig davon zu entrichten, ob einzelne Kurstermine von der teilnehmenden Person nicht wahrgenommen werden können.
Die Zahlung kann bar, per Überweisung oder PayPal erfolgen.
4. 10ER-KARTEN
10er-Karten berechtigen zur Teilnahme an zehn regulären Kurseinheiten und sind ab Kaufdatum sechs Monate gültig. Nicht innerhalb dieses Zeitraums genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf der Gültigkeit.
Die 10er-Karte ist personengebunden und nicht auf andere Personen übertragbar.
Bei einer länger andauernden, nachgewiesenen Erkrankung kann die Gültigkeit der 10er-Karte nach individueller Absprache entsprechend verlängert werden.
5. ABSAGE UND NICHTERSCHEINEN
Solltest du an einem gebuchten Termin eines regulären Pilateskurses nicht teilnehmen können, bitte ich dich, dich so früh wie möglich abzumelden. Eine frühzeitige Abmeldung hilft mir bei der Planung und ermöglicht es gegebenenfalls, den Platz anderweitig zu vergeben.
Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung wird die gebuchte Einheit berechnet bzw. bei Nutzung einer 10er-Karte von dieser abgezogen.
Für Präventionskurse gelten hinsichtlich versäumter Kurstermine die besonderen Regelungen unter Punkt 7.
6. KURSAUSFALL UND ÄNDERUNGEN
Sollte ein regulärer Pilateskurs von meiner Seite aus nicht stattfinden können, wird die betreffende Einheit nicht berechnet bzw. nicht von einer 10er-Karte abgezogen. Bereits gezahlte Beträge für eine ausgefallene Einzelstunde werden erstattet oder nach Absprache auf einen anderen Termin angerechnet.
Muss eine Einheit eines Präventionskurses von meiner Seite aus abgesagt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Über einen Ersatztermin und weitere Änderungen werden die Teilnehmenden rechtzeitig informiert.
Notwendige Änderungen von Kurszeiten, Kursort oder Kursleitung bleiben vorbehalten. Über wesentliche Änderungen informiere ich die angemeldeten Teilnehmenden so früh wie möglich.
7. PRÄVENTIONSKURSE NACH § 20 SGB V
Präventionskurse werden als geschlossene Kurse mit festgelegter Laufzeit und festen Kursterminen durchgeführt. Die Anmeldung bezieht sich auf den gesamten Kurs und nicht auf einzelne Kurseinheiten.
Für die Bezuschussung der Kursgebühr durch die gesetzliche Krankenkasse ist eine regelmäßige Teilnahme erforderlich. Bei Präsenzkursen ist hierfür grundsätzlich die Teilnahme an mindestens 80 % der Kurstermine erforderlich. Bei einem Kurs mit acht Einheiten müssen somit mindestens sieben Termine wahrgenommen werden.
Die Anwesenheit wird für jeden Kurstermin dokumentiert. Nach erfolgreicher Teilnahme wird eine entsprechende Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse ausgestellt.
Kann ein Termin beispielsweise aufgrund von Krankheit nicht wahrgenommen werden, bitte ich um eine frühzeitige Abmeldung. Ein versäumter Termin gilt nicht als wahrgenommene Kurseinheit. Bei mehr als einem versäumten Termin innerhalb eines achtwöchigen Kurses kann die für die Bezuschussung erforderliche Mindestteilnahme unterschritten werden.
Ob und in welcher Höhe die Kurskosten erstattet oder bezuschusst werden, richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen der Krankenkasse. Eine bestimmte Erstattungshöhe kann daher nicht garantiert werden.
8. GESUNDHEIT UND TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Die Teilnahme an den Kursen setzt voraus, dass keine gesundheitlichen Gründe gegen die Teilnahme sprechen.
Bei bestehenden Beschwerden, Verletzungen, Erkrankungen, einer Schwangerschaft oder sonstigen gesundheitlichen Unsicherheiten sollte vor der Teilnahme ärztlich abgeklärt werden, ob die jeweilige Bewegungseinheit geeignet ist.
Gesundheitliche Einschränkungen, die für die Durchführung des Kurses relevant sind, sollten mir vor Kursbeginn mitgeteilt werden, damit Übungen gegebenenfalls angepasst werden können.
Die angebotenen Kurse dienen der Gesundheitsförderung und Prävention und ersetzen keine medizinische Untersuchung, Diagnose oder Behandlung.
9. HAFTUNG
Ich hafte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten beruht, bleibtunberührt.
Damit vermeiden wir eine problematische pauschale Formulierung wie „Teilnahme auf eigene Gefahr“ oder einen vollständigen Haftungsausschluss.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
PRÄVENTIONSKURSE NACH § 20 SGB V
Für zertifizierte Präventionskurse gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:
Präventionskurse werden als geschlossene Kurse mit festgelegter Laufzeit und festen Kursterminen durchgeführt. Die Anmeldung bezieht sich auf den gesamten Kurs und nicht auf einzelne Kurseinheiten.
Für die Bezuschussung der Kursgebühr durch die gesetzliche Krankenkasse ist eine regelmäßige Teilnahme erforderlich. Bei Präsenzkursen ist hierfür grundsätzlich die Teilnahme an mindestens 80 % der Kurstermine erforderlich. Bei einem Kurs mit acht Einheiten müssen somit mindestens sieben Termine wahrgenommen werden.
Die Anwesenheit wird für jeden Kurstermin dokumentiert. Nach erfolgreicher Teilnahme wird eine entsprechende Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse ausgestellt.
Kann ein Termin beispielsweise aufgrund von Krankheit nicht wahrgenommen werden, bitte ich um eine frühzeitige Abmeldung. Ein versäumter Termin gilt nicht als wahrgenommene Kurseinheit. Bei mehr als einem versäumten Termin innerhalb eines achtwöchigen Kurses kann die für die Bezuschussung erforderliche Mindestteilnahme unterschritten werden.
Ob und in welcher Höhe die Kurskosten erstattet oder bezuschusst werden, richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen der Krankenkasse. Eine bestimmte Erstattungshöhe kann daher nicht garantiert werden.